Der Grundsatz der VerhältnismäÃigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der VerhältnismäÃigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des VerhältnismäÃigkeitsgrundsatzes variiert. Der Autor: Dr. Bernhard Oreschnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei einer Kanzlei in Wien, Ãsterreich. Er promovierte an der Wirtschaftsuniversität Wien und absolviert zur Zeit sein LL.M.-Studium âEuropean Lawâ an der University of Edinburgh, GroÃbritannien.
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Apr 2, 2022
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